Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 8

Der folgende Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet:
Fl.-Nr.:    1518/3 und 354/6 Gemarkung Thalmässing
Anfangspunkt:   Fl.-Nr. 355/1 Ost
Endpunkt:    Einmündung in Fl.-Nr. 356/0
Länge:    0,120 km
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Der Lageplan vom 11.10.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.