Beschluss zu TOP 8
Der folgende Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet:
Fl.-Nr.: 1518/3 und 354/6 Gemarkung Thalmässing
Anfangspunkt: Fl.-Nr. 355/1 Ost
Endpunkt: Einmündung in Fl.-Nr. 356/0
Länge: 0,120 km
Widmungsbeschränkungen: nur Fußgänger
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Der Lageplan vom 11.10.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.